Nachhaltigkeit & EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Zentrale Informationsplattform des Verpackungsparks gemäß VerpackDG

Als inhabergeführter Partner für Industrie, Handel und Logistik garantiert der Verpackungspark die lückenlose Einhaltung aller Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackDG).

Auf dieser Plattform stellen wir unseren Kunden, Partnern und den Marktüberwachungsbehörden alle erforderlichen Materialspezifikationen und Konformitätsnachweise transparent und digital zur Verfügung.


1. Werkseigene Verarbeitung (Wellpappe, Wabenkarton, Vollpappe & Holz)

Für alle von uns konstruierten und verarbeiteten Packmittel bestätigen wir die uneingeschränkte Recyclingfähigkeit („Design for Recycling“). Unsere Konstruktionen setzen konsequent auf Ressourceneffizienz und Materialreinheit.

  • Wellpappe, Wabenkarton, Vollpappe & Silikonpapier

    • Material-Code: PAP 20 (Faserbasierte Werkstoffe)
    • Recycling-Klasse: Konform nach PPWR-Kriterien (Erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung von mindestens 70 % [fkur.com]; reines Monomaterial erreicht die höchste Stufe Klasse A mit \(\ge \) 95 % im Altpapierkreislauf [verpackungsregister.org]).
    • Verarbeitungshinweis: Eingesetzte Hotmelt-Klebstoffe sind im standardisierten Recyclingprozess vollständig trennbar.

  • Massivholz & 3-Schicht-Sperrholzplatten

    • Material-Code: FOR 50 (Holz / unbeschichtet)
    • Recycling-Klasse: Konform nach PPWR-Kriterien (Erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung von mindestens 70 % [fkur.com]; geeignet für die stoffliche Verwertung im Altholzkreislauf, Klasse A–B).

  • Hohlkammerstegplatten (Verarbeitung & Zuschnitte)

    • Material-Code: PP 05 (Polypropylen)
    • Recycling-Klasse: Konform nach PPWR-Kriterien (Erfüllt die gesetzliche Mindestanforderung von mindestens 70 % [fkur.com]; 100 % recyclingfähiger thermoplastischer Kunststoff, Klasse A–B).


2. Kombinationsverpackungen & Systemlösungen

Unsere modular aufgebauten Systemlösungen (z. B. Kombinationen aus Wellpappe/Holz mit PE-Schaumstoffpolstern) zeichnen sich durch maximale Umweltfreundlichkeit aus:

  • Manuelle Trennbarkeit: Zu 98 % werden Polsterkomponenten gesteckt oder lose eingelegt.
  • Zerstörungsfreie Separation: In Ausnahmefällen genutzte Klebepunkte sind so konzipiert, dass die Schaumstoffteile vom Endnutzer einfach und rückstandslos abgerissen werden können.
  • Entsorgungshinweis: Die Materialien sind vor der Entsorgung manuell zu trennen und den jeweiligen Fraktionen (Altpapier PAP 20 / Wertstoff LDPE 04) zuzuführen.


3. Handelswaren & Packhilfsmittel (Zertifizierte EU-Ware)

In unserer Funktion als Vertreiber von Handelswaren erfüllen wir unsere händlerischen Sorgfaltspflichten durch die systematische Prüfung und Archivierung der Hersteller-Zertifikate. Alle Produkte stammen aus auditierten europäischen Produktionsbetrieben und halten alle gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte (inkl. PFAS-Verbote) strikt ein.

  • Stretchfolien, LDPE-Beutel, VCI-Säcke, PE-Schaum (Rollen/Zuschnitte)

    • Material-Code: LDPE 04 (Polyethylen niedriger Dichte)
    • Nachhaltigkeits-Plus: Bei unseren Schäumen setzen wir bereits auf zukunftssichere Recyclinganteile von bis zu 30–50 % (PCR).

  • PP-Klebebänder & Kunststoff-Umreifungsbänder

    • Material-Code: PP 05 (Polypropylen)

  • Tiefziehteile (Sonderformen)

    • Material-Codes: PP 05 / PS 06 / ABS 09 / HDPE 02 (Je nach Projektspezifikation)

  • PVC-Klebebänder

    • Material-Code: PVC 03 (Polyvinylchlorid)

  • Trockenmittel (Silicat & Tonerde)

    • Einstufung: Verpackungskomponente (Inerte Naturstoffe, getrennt zu entsorgen)


4. Allgemeine Händler-Konformitätserklärung

Hiermit bestätigt der Verpackungspark rechtsverbindlich, dass die vertriebenen Handelswaren und Packmittel die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der PPWR erfüllen. Die offiziellen EU-Konformitätserklärungen (DoC) unserer Vorlieferanten liegen in unserer internen Dokumentation vor und sind für Prüfzwecke der Marktüberwachungsbehörden ordnungsgemäß hinterlegt.

Die Pflicht zur länderspezifischen Systembeteiligung (Lizenzgebühren) sowie zur Anbringung von Trenn-Piktogrammen und QR-Codes auf dem finalen Packstück wird erst durch die Befüllung mit der Ware ausgelöst und liegt beim Erstbefüller (Inverkehrbringer).

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Die Geschäftsleitung